WEG-Verwaltung
Diese umfasst unter anderem:
• Grundleistungen nach Wohnungs-Eigentums-Gesetz:
Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Planung und
Durchführung der Eigentümerversammlungen, Durchführung von Beschlüssen,
Überwachung der Hausordnung etc...
• Allgemeine Tätigkeiten:
Telefon- und
Schriftverkehr mit Eigentümern, öffentlichen Stellen, Handwerkern, enge
Zusammenarbeit mit den Beiräten, laufende Beratung etc..
.
• Technische Angelegenheiten:
Überwachung des
Hausmeisters, Ausschreibung, Planung und Überwachung von beschlossenen
baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der EnEv u.a., laufende
Kontrolle der technischen Einrichtungen, Einleiten von Sofortmaßnahmen
bei unplanmäßigen Schäden, Abwicklung von Versicherungsschäden, Beratung
in allen technischen Fragen rund ums Haus, Überwachung und Beauftragung
sämtlicher vorgeschriebener TÜV-Prüfungen, Abschluss notwendiger
Wartungsverträge, etc...
• Buchführung:
Kontrolle der Wohngeldzahlungen
(inkl. Mahnwesen) , Durchführen von Wohngeldeinzügen sowie sämtlicher
Zahlungen, Überwachung der Instandhaltungsrücklage, zinsgünstige Anlage
des WEG-Vermögens, Nachweis gem. §35a EstG.
Natürlich umfasst die WEG-Verwaltung noch ein deutlich größeres
Arbeitsfeld. Dieses ist jedoch oft der einzelnen WEG angepasst und würde
den Rahmen eines kleinen Überblicks überschreiten. Um diese Details zu
klären, freuen wir uns über ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Gerne können wir Ihnen am Objekt ein entsprechendes Konzept vorschlagen und anbieten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Derzeit verwalten wir Eigentümergemeinschaften von 6 bis 120 Einheiten.